Rechtsprechung

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Bei der Einholung einer Deckungszusage durch einen Rechtsanwalt bei einem Rechtsschutzversicherer handelt es sich um eine zusätzliche Angelegenheit im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und nicht um eine Vorbereitungshandlung, die in Ansehung eines Verfahrens mit abgegolten ist.
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 05.05.2010
 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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