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Prüfung des Aufhebungsvertrages

Sie lassen mir bitte eine Kopie des Aufhebungsvertrags zukommen. Ich prüfe den Inhalt und die Form des Aufhebungsvertrags. In einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen das Ergebnis meiner Überprüfung und beantworte Ihre Fragen. Auf Risiken, wie eine Sperrzeit im Hinblick auf das Arbeitslosengeld, weise ich Sie hin. Im Bedarfsfall gebe ich Ihnen konstruktive Verbesserungsvorschläge und Tipps zur weiteren Vorgehensweise gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Insbesondere wird das Thema „Abfindung“ besprochen.

Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, ohne mit dem Anwalt gesprochen zu haben!

Der Begriff „Aufhebungsvertrag“ erscheint zunächst deutlich wohlklingender als die eher negativ behaftete „Kündigung“. Ein solcher Vertrag kann fallbedingt eine sinnvolle Alternative zur klassischen Kündigung sein, dennoch gibt es auch hier Stolperfallen. Daher sollten Sie als Arbeitnehmer nie einen Aufhebungsvertrag „blind“ unterschreiben, sondern einen spezialisierten Anwalt zur fachlichen Prüfung konsultieren. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bottrop sind mir alle praxisrelevanten Details – speziell im zentralen Themenbereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – wohlbekannt.

Beendigungsdatum – Was ist zu beachten?

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses über einen Aufhebungsvertrag erfolgt durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Sie können das Datum frei vereinbaren und sind nicht an bestimmte Fristen gebunden. Arbeitnehmer sollten darauf achten, das Datum so zu legen, dass es auf ein „typisches“ Austrittsdatum einer Kündigung fällt. Denn gerade ein zu frühes Austreten kann problematisch in Bezug auf Zahlung des Arbeitslosengeldes werden. Einzig, wenn Sie bereits eine neue Stelle sicher haben, kann der frühzeitige Austritt aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis vorteilhaft sein.

Aufhebungsvertrag und Freistellung von der Arbeit

Liegen zwischen abgeschlossenen Aufhebungsvertrag und der eigentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Wochen bzw. Monate, werden Arbeitnehmer meist freigestellt. Das heißt, Sie brauchen dann nicht zu arbeiten, werden aber noch bis zum endgültigen Austritt weiterhin bezahlt. Diesen Freiraum sollten Sie dann für etwaige organisatorische Dinge nutzen – so etwa die Stellensuche, falls Sie nicht bereits eine andere Arbeitsstelle gefunden haben.

Kontakt zum Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen

Hat man Ihnen als Arbeitnehmer das Angebot eines Aufhebungsvertrags unterbreitet? Über das taktische Pro und Contra sollten Sie einen Rechtsanwalt oder besser noch Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Gerne stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie mein Kontaktformular. Ich freue mich auf Ihr Erscheinen in meiner Kanzlei in Bottrop.

 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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