Rechtsprechung

Anfang | << | 31 32 33 34 35 [36] 37 38 39 40 41 | >> | Ende

Wer innerhalb weniger Jahre wiederholt bei Geschwindigkeitskontrollen erfasst wird, muss nicht in jedem Fall mit einem Fahrverbot rechnen.
Wer in der Dunkelheit mit normaler Geschwindigkeit auf einen auf der Straße liegenden Reifen auffährt, muss sich kein Mitverschulden am Unfall vorwerfen lassen.
Autofahrer dürfen zwar auch barfuß fahren, müssen allerdings bei einem Unfall damit rechnen, dass ihnen ein Mitverschulden angelastet wird.
Fußgänger, die bei Rot eine mehrspurige Straße überqueren, müssen grundsätzlich den vollen Schaden alleine tragen.
Die lange diskutierte steuerliche Förderung für den nachträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters ist jetzt Gesetz. Unterdessen hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Finanzamt eine fälschlicherweise zu niedrig festgesetzte Steuer auch nachträgli
Wer einen Unfall nicht bemerkt, macht sich nach neuerer Rechtsprechung nicht wegen Unfallflucht strafbar, wenn er sich vom Unfallort entfernt.
Radrennfahrer verlieren ihren Versicherungsschutz, wenn sie auf öffentlichen Straßen ohne Schutzhelm unterwegs sind und eine Kopfverletzung erleiden.
Wer nach einem Unfall Alkohol konsumiert, um eine bereits zum Unfallzeitpunkt vorhandene Alkoholisierung zu vertuschen, verliert seinen Versicherungsschutz.
Der Halter eines abgeschleppten Fahrzeugs erhält dieses nur gegen Zahlung der Abschleppkosten oder Hinterlegung einer ausreichenden Sicherheit wieder.
Akzeptiert ein Parkautomat eine Münze nicht, müssen Sie sich anderes Kleingeld beschaffen.
 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

 0 20 41 - 7 66 94 26