Bei einem Wendemanöver auf offener Straße müssen Sie höchste Sorgfalt walten lassen und ganz besonders auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Kommt es zu einem Unfall, trifft Sie nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken grundsätzlich die Hauptschuld, weil Wendemanöver "besonders gefahrenträchtige Fahrvorgänge" sind. In dem Fall, den die Richter zu entscheiden hatten, wurde eine Fahrerin zur Übernahme von drei Vierteln des Gesamtschadens verurteilt, nachdem sie beim Wenden einen Motorradfahrer übersehen hatte.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.