Rechtsprechung

Überhöhte Geschwindigkeit auf der Autobahn

Wer auf der Autobahn schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt, erhöht die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs. Bei einem Unfall führt das zu einer erhöhten Mithaftung.

Wer auf einem Autobahnabschnitt ohne Tempolimit schneller als 130 km/h fährt, muss sich auch bei einem schuldlos herbeigeführten Unfall eine Mithaftung vorwerfen lassen. Zumindest die Richter am Oberlandesgericht Jena denken, dass sich dadurch die Betriebsgefahr des Autos deutlich erhöht, wenn es schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt. Die Richter sprachen dem Geschädigten daher nur eine Schadensquote in Höhe von 70 % zu, obwohl er an sich alles richtig gemacht hat. Der Kläger war bei einer Geschwindigkeit von 200 km/h auf einen auf der linken Spur liegenden Lkw-Reifen aufgefahren. Sein Vordermann, zu dem er den ausreichenden Sicherheitsabstand eines halben Tachos eingehalten hatte, konnte dem Hindernis noch ausweichen.

 
[mmk]
 

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