Rechtsprechung

Höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Seit dem 1. Februar 2009 gelten für viele Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr deutlich höhere Bußgelder.

Als erster Schritt zur europaweiten Angleichung der Bußgelder im Straßenverkehr gelten seit dem 1. Februar 2009 für viele Ordnungswidrigkeiten höhere Bußgelder. Während Verwarnungsgelder für geringfügige Verkehrsverfehlungen ebenso wie für Parkverstöße unberührt geblieben sind, wurden die Sätze für schwerere Verfehlungen deutlich erhöht, mitunter beinahe verdoppelt.

Beispielsweise werden Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot zukünftig mit 80 Euro statt mit 40 Euro geahndet. Zu geringer Abstand schlägt je nach Geschwindigkeit und Entfernung zum Vordermann nicht mehr nur mit 40 bis 250 Euro, sondern mit 75 bis 400 Euro zu Buche. Die Missachtung einer Vorfahrt schmälert das Portemonnaie gleich um 100 Euro statt bisher 50 Euro, und wer eine rote Ampel überfährt, sollte nicht nur lediglich 50 bis 150 Euro, sondern besser gleich zwischen 90 und 360 Euro übrig haben.

Die Überladung eines Pkws oder Lkws kommt sowohl den Fahrer als auch den Halter teuerer zu stehen. Anstelle der bisherigen Bußgelder von 50 bis 200 Euro für den Fahrer und 75 bis 225 Euro für den Halter fallen künftig bei einer Überladung von 5% eines Lkw oder 20-prozentiger Überladung eines Pkw 80 bis 380 Euro für den Fahrer und 140 bis 425 Euro für den Halter an. Das für Lkw geltende Sonntagsfahrverbot ist seit Anfang Februar mit 75 Euro für den Fahrer und 380 Euro für den Halter bewehrt; bisher waren lediglich 40 Euro für den Fahrer und 200 Euro für den Halter fällig.

 
[mmk]
 

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