Rechtsprechung

Wann gilt ein Fahrzeug noch als fabrikneu?

Ein 2011 hergestelltes Auto kann 2012 vor Ablauf der Jahresfrist noch ein Neufahrzeug sein.

Die Klägerin begehrte die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen neuen Mercedes. Sie behauptete, der Wagen sei bei Übergabe mangelhaft gewesen, da er die Anforderungen eines Neufahrzeugs nicht erfülle. Die Beklagten sind die Vertragshändlerin sowie die Herstellerin.

Die Klägerin erwarb das Auto Ende September 2012. Der Mercedes wurde Ende September 2011 produziert.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung ist ein Fahrzeug fabrikneu, wenn zwischen Herstellung des Wagens und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen. Im vorliegenden Fall war die Jahresfrist bei Abschluss des Vertrages noch nicht verstrichen.

Zudem muss ein fabrikneues Fahrzeug aus neuen Materialien zusammengesetzt sowie unbenutzt sein. Die Klägerin behauptete, der Mercedes wäre bei öffentlichen Veranstaltungen als Probewagen verwendet worden. Dies konnte sie aber nicht beweisen. Die Behauptung der Klägerin, dass der Wagen ein Auslaufmodell sei, wurde bereits vom LG Hagen als dem Beweis nicht zugänglich bewertet. Aus diesen Gründen wies das OLG Hamm die Klage ab.
 
OLG Hamm, Urteil OLG Hamm 28 U 140 15 vom 16.08.2016
Normen: § 434 BGB
[bns]
 

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