Seit dem 1. Januar 2004 müssen freiwillig gesetzlich Krankenversicherte für ihre Betriebsrenten den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen. Das Bundessozialgericht sieht hierin keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, da auch die gesetzlich Pflichtversicherten den vollen Beitragssatz bezahlen müssen.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.