Rechtsprechung

Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.

Am 13. Februar 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) verabschiedet. Darin geht es in erster Linie um organisatorische Änderungen und die Neustrukturierung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten sich aber in Grenzen. Im Einzelnen enthält das Gesetz diese Änderungen:

Die Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung wird gestrafft. Dazu wird die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von derzeit 23 auf 9 reduziert.

Der Lastenausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften soll nach einem von der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften entwickelten Konzepts neu gestaltet werden.

Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie wird die Prävention in der Arbeitswelt gestärkt. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger werden zur Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder verpflichtet. Weitere Elemente sind eine verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe sowie die Optimierung des Vorschriften- und Regelwerks.

Soweit der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, wird er unter Aufsicht gestellt.

Das Vermögensrecht der Unfallversicherungsträger wird mit Transparenz bei Betriebsmitteln, Rücklagen und der Verpflichtung zur Bildung von Altersrückstellungen neu gestaltet.

Die Insolvenzgeldumlage wird anstelle des bisherigen Einzugs durch die Unfallversicherung in die Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit eingebunden.

Und schließlich enthält das Gesetz Durchführungsregelungen zur Übertragung des Betriebsprüfdienstes von der Unfall- auf die Rentenversicherung.

 
[mmk]
 

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