Die papiergebundenen Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld werden voraussichtlich ab dem Jahr 2012 durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des umstrittenen elektronischen Entgeltnachweises ELENA geschaffen.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.