Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstößt das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland nicht gegen europäisches Recht. Die Berufsgenossenschaften sind trotz ihrer Monopol-Stellung mit dem EG-Wettbewerbsrecht vereinbar. Auch die Gliederung nach Branchen ist unschädlich.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.