Rechtsprechung

Enkelkinder beitragsfrei bei den Großeltern mitversichert

Sind die Eltern ebenfalls noch in der Familienversicherung, kann nun auch das Enkelkind beitragsfrei mitversichert werden.

Jetzt können Enkelkinder auch dann beitragsfrei bei den Großeltern mitversichert werden, wenn ihre Eltern selbst noch in der Familienversicherung versichert sind. Bekommt zum Beispiel ein Studentenpaar, das jeweils über seine Eltern gesetzlich familienversichert ist, ein Kind, musste das Baby bisher selbst beitragspflichtig versichert sein. Nun kann das Enkelkind auch beitragsfrei über die Großeltern versichert werden.

 
[mmk]
 

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