Rechtsprechung

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel

In der Sozialversicherung gibt es höhere Beiträge und Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II, aber die Insolvenzgeldumlage wird für 2011 ausgesetzt.

Knappe Kassen bei Bund und Ländern bedeuten erfahrungsgemäß höhere Abgaben oder Leistungskürzungen für die Bürger. Getreu diesem Prinzip ergeben sich zum Jahreswechsel die folgenden wichtigen Änderungen in der Sozialversicherung und bei Sozialleistungen zum Jahreswechsel:

Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung steigt zum Jahreswechsel um 0,6 % auf 15,5 %, der ermäßigte Beitragssatz beträgt entsprechend 14,9 %.

Arbeitslosenversicherung: Auch hier steigt der Beitragssatz zum Jahreswechsel, und zwar von 2,8 % auf 3,0 %.

Insolvenzgeldumlage: Weil aus 2010 noch genügend finanzielle Reserven vorhanden sind, wird die Insolvenzgeldumlage zum ersten Mal komplett ausgesetzt. Der Umlagesatz beträgt dementsprechend für 2011 0,0 %.

Arbeitslosengeld II: Der Sparhaushalt des Bundes führt zu einigen Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II/Hartz IV). Insbesondere fällt der befristete Zuschlag weg, der bisher beim Übergang von ALG I zu ALG II gezahlt wurde. Außerdem gilt während des Bezugs von ALG II nun keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung mehr. Stattdessen wird die Zeit des ALG-Bezugs als Anrechnungszeit be-rücksichtigt.

Wohngeld: Weil die Energiekosten wieder gesunken sind, wurde der seit 2009 gezahlte Heizkostenzuschuss gestrichen.

 
[mmk]
 

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