Rechtsprechung

Änderungen bei ELENA

Der Beginn des Datenabrufs für die Behörden beim elektronischen Entgeltnachweis wird um zwei Jahre verschoben, während das Projekt weiter im Kreuzfeuer der Kritik steht.

Medizinisch gesehen ist ELENA sicher die einzige Totgeburt, die sich bester Gesundheit erfreut. Keinem anderen Projekt wurde schon so oft beinahe der Stecker gezogen wie dem elektronischen Entgeltnachweis, doch an der Pflicht für die Arbeitgeber, jeden Monat Daten abzuliefern, hat sich nichts geändert. Im November hat die Bundesregierung erklärt, der Beginn der Datenübermittlung an die Behörden werde nun um zwei Jahre auf den 1. Januar 2014 verschoben. Damit müssen die bisher gesammelten Daten wohl gelöscht werden, weil sie aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht bis 2014 auf Vorrat gespeichert werden dürfen.

Es ist jedoch nicht die überbordende Kritik, die die Regierung zum Einlenken bewegt hat, sondern in erster Linie die Klage der Kommunen über zusätzliche Kosten für die technische Umstellung. Bezeichnend ist, dass kein Bundesministerium für das ungeliebte Kind verantwortlich sein will. Unterdessen gibt es für Arbeitgeber zum Jahreswechsel lediglich einige kleinere meldetechnische Änderungen. Vor allem sind Papiermeldungen nun als Rückmeldungen nicht mehr möglich. Außerdem will die Zentrale Speicherstelle für die ELENA-Daten ab Mitte Februar 2011 eine Sendungsverfolgung über das Internet anbieten und dadurch zahlreiche telefonische Beratungen einsparen.

 
[mmk]
 

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