Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger nicht das Recht haben, beim Jobcenter einen neuen Sachbearbeiter zu verlangen. Die Zuweisung des Sachbearbeiters sei eine verwaltungsinterne Entscheidung und sei nicht gerichtlich überprüfbar. Leistungsempfänger müssen sich daher mit den ihnen zugewiesenen Sachbearbeitern abfinden.