Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass das Jobcenter von einem selbstständigen Aufstocker nicht verlangen kann, Kopien seiner Einkommensnachweise anzufertigen. Die Kosten obliegen der Behörde und dürfen daher nicht auf den Leistungsempfänger abgewälzt werden. Das Jobcenter darf daher die Annahme von Originalbelegen nicht verweigern.