Die Rentenversicherung profitiert von der weiterhin erfreulichen Lage am Arbeitsmarkt. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt daher zum 1. Januar 2018 um 0,1 % auf 18,6 %. Analog sinkt der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 24,7 %. Nach der aktuellen Finanzlage soll der Rentenbeitragssatz bis 2022 unverändert bei 18,6 % liegen. Anschließend steigt er schrittweise wieder an über 20,0 % im Jahr 2025 bis auf 21,6 % im Jahr 2030. Die Beitragssatzverordnung 2018 mit dieser Änderung hat das Bundeskabinett bereits beschlossen, sodass nur noch der Bundesrat in der letzten Sitzung des laufenden Jahres der Beitragssatzänderung zustimmen muss.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.