Für Geburten seit dem 1. Juli 2015 können Eltern das neue Elterngeld Plus in Anspruch nehmen. Damit können Mütter und Väter doppelt so lange Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem einen Partnerschaftsbonus in Form von je vier zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monaten. Natürlich ist auch der Bezug des bisherigen Elterngeldes weiterhin möglich, wenn die Eltern dies bevorzugen.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.