Rechtsprechung

Künstlersozialabgabe steigt 2014 auf 5,2 %

Im nächsten Jahr steigt die Künstlersozialabgabe um 1,1 % und ist dann so hoch wie seit sieben Jahren nicht mehr.

Die Künstlersozialabgabe wird von allen Unternehmen erhoben, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen etc.). Auch Unternehmen, die unabhängig vom eigentlichen Zweck des Unternehmens nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, sind abgabepflichtig. Im kommenden Jahr müssen sich die betroffenen Unternehmen auf eine drastische Steigerung der Künstlersozialabgabe einstellen, denn 2014 steigt der Abgabesatz von 4,1 % auf 5,2 %. Das ist der höchste Abgabesatz seit 2006.

 
[mmk]
 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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