Rechtsprechung

Rentenbeitrag sinkt 2014 nicht

Um ihre Rentenpläne zu finanzieren, hat die neugebildete Große Koalition die Senkung der Rentenbeiträge ab 2014 im Eilverfahren gestoppt.

Die neue Große Koalition will mit einem Gesetzentwurf erreichen, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im Jahr 2014 bei 18,9 Prozent festgesetzt wird. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung soll auf 25,1 Prozent festgesetzt werden. Aus den Mehreinnahmen von 7,5 Milliarden Euro will die Koalition ihre Rentenpläne finanzieren, darunter die abschlagsfreie Rente mit 63 und die Mütterrente.

 
[mmk]
 

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