Rechtsprechung

Strom sparen bei Hartz IV geboten

Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich nicht immer darauf verlassen, dass das Jobcenter einen übermäßigen Stromverbrauch zahlt.


Wegen diverser Nachzahlungen war einer leistungsberechtigten Familie bereits mehrfach ein Darlehen durch das Jobcenter gewährt worden, um die Stromschulden zu begleichen und eine Stromsperre zu vermeiden. Als erneut eine hohe Nachzahlung drohte verweigerte das Jobcenter eine Übernahme der Kosten und verwies auf den unverantwortlich hohen Stromverbrauch. Diese Auffassung teilte auch das Gericht.

Trotz des Umstands, dass die Stromsperre auch die Kinder der Familie treffen würde, besteht kein Anspruch gegen das Jobcenter. Eine erneute Übernahme der Nachzahlung auf Kosten der Allgemeinheit ist klar abzulehnen, da die Familie den deutlich überzogenen Stromverbrauch selbst verursacht hat und sich aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit auch nicht zu einem Einsparen von Energie entschlossen hat.
 
Sozialgericht Koblenz, Urteil SG KO S 14 AS 724 13 vom 05.09.2013
Normen: § 22 VIII SGB II
[bns]
 

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