Etwas anderes kann nur gelten wenn ein einmaliges Einkommen die Sozialleistungen des entsprechenden Monats komplett entfallen lassen würde. In einem solchen Fall ist das Einkommen über mehrere Monate anzurechnen.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt konnte der Sozialleistungsempfänger sich auch nicht darauf berufen, dass es sich um eine Rückzahlung aufgrund zuvor erbrachter Nebenkosten handelte. Denn diese wurden bisher komplett durch den Sozialleistungsträger finanziert.