Rechtsprechung

Guillain-Barre-Syndrom kann Impfschaden sein

Ein nach einer Hepatitis-Impfung auftretendes Guillain-Barre-Syndrom kann als Impfschaden entschädigungsfähig sein, wenn mögliche konkurrierende Ursachen ausgeschlossen werden können.


Das oben benannte Syndrom bezeichnet eine entzündliche Veränderung des Nervensystems, wodurch unter anderem Lähmungen verursacht werden können.

Auch bei dem im Ausgangsfall betroffenen Jungen führte dieses Syndrom zu einer Restlähmung der Beine und einer Fußfehlstellung. Im Alter von zwei Jahren war er gegen Hepatitis geimpft worden. Vor diesem Hintergrund forderten seine Eltern eine Anerkennung des Syndroms und seiner Folgen als Impfschaden und begehrten eine entsprechende Entschädigung.

Diesem Anliegen folgte das Gericht und teilte mit, dass eine Impfung als Ursache für dieses Syndrom in medizinischen Fachkreisen für möglich gehalten wird.

Die als alternative mögliche Ursache angeführte Grippeerkrankung war hier abzulehnen, da vorgelegte Laborwerte diese Möglichkeit als unwahrscheinlich belegten. Deshalb war eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit für die Impfung als Ursache gegeben, weshalb dem Wunsch auf Anerkennung und Entschädigung zu folgen war.
 
Sozialgericht Dortmund, Urteil SG DO S 7 VJ 601 09 vom 13.11.2013
Normen: § 60 I IfSG
[bns]
 

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