Rechtsprechung

Praxisgebühr entfällt zum 1. Januar 2013

Nach einigem Hin und Her ist die schon immer ungeliebte Praxisgebühr jetzt wieder abgeschafft worden.

Die Praxisgebühr war schon immer ein eher ungeliebtes Kind. Nachdem die Praxisgebühr auch nicht die gewünschte Lenkungswirkung erzielt hat und das Eintreiben der Gebühr bei zahlungsunwilligen Patienten erhebliche Kosten verursacht, hat sich die Politik nun zu einem Kurswechsel durchgerungen. Mit dem 1. Januar 2013 ist die Praxisgebühr Geschichte. Das entsprechende Gesetz hat der Bundesrat gerade noch rechtzeitig in seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel beschlossen. Das Gesetz regelt auch den Anspruch pflegebedürftiger behinderter Personen auf besondere pflegerische und persönliche Betreuung, Hilfe und Assistenz.

 
[mmk]
 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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