Rechtsprechung

Rentenbeitrag sinkt auf 18,9 %

Zum Jahreswechsel sinkt der Beitragssetz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 % auf dann 18,9 %.

Der Bundesrat hat das Beitragssatzgesetz 2013 verabschiedet. Damit sinkt ab dem 1. Januar 2013 der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 % auf 18,9 %. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz entsprechend angepasst: Der Beitragssatz sinkt von derzeit 26 % auf 25,1 %.

 
[mmk]
 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

 0 20 41 - 7 66 94 26