Rechtsprechung

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In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.02.2017
Der Arbeitgeber kann sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages einseitig vorbehalten, ein am Jahresanfang ausgezahltes Arbeitsentgelt einseitig zu widerrufen, wenn das Unternehmen in eine schlechte Wirtschaftslage kommt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2017
Das in der Gewerbeordnung festgeschriebene Direktionsrecht eines Arbeitgebers gestattet es ihm, Arbeitszeit, Arbeitsort und konkrete Arbeitsaufgabe eines Arbeitnehmers festzulegen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2017
Fordern mehrere Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, einen dritten Arbeitnehmer aufgrund einer begangenen schweren Straftat zu kündigen, so kann dies auf Seiten des Arbeitgebers eine ernsthafte Drucksituation erzeugen, in der er schwere wirtschaftliche Nachteile befürchten muss und die zu einer Kündigung des Dritten führen können.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2016
Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.03.2017
Will der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung aussprechen, um im Anschluss ein neues Arbeitsverhältniss zu schließen, so muss er bezüglich der in der Änderungskündigung beschriebenen neuen Aufgabe konkret werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017
Ein Arzt kann befristet beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung des Arztes der zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt dient.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2017
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2016
Die Beurteilung der regelmäßigen, relevanten Beschäftigtenzahl ist für eine Entlassung und den Entlassungszeitpunkt vorzunehmen.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2016
Der Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.11.2016
 

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