Bei einer Betriebsübernahme übernimmt der Erwerber auch unverändert die Arbeitsverhältnisse der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Dadurch können leicht deutliche Gehaltsdifferenzen zwischen der Stammbelegschaft des Erwerbers und der übernommenen Belegschaft entstehen. Wenn der Erwerber daher nur seiner Stammbelegschaft das freiwillig gewährte Weihnachtsgeld zahlt, dann können die übernommenen Arbeitnehmer das nicht beanstanden.
Die Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf sahen darin keine willkürliche Ungleichbehandlung. Das unterschiedliche, durch die Übernahme entstandene Entlohnungsniveau ist ein sachlicher Grund, der das Vorgehen des Arbeitgebers rechtfertigt. Da die Gewährung des Weihnachtsgeldes weder einzel- noch tarifvertraglich verankert war, wurde die Klage einer Arbeitnehmerin aus dem übernommenen Betrieb abgewiesen.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.