Das Direktionsrecht eines Arbeitgebers umfasst auch die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz an einem anderen Ort zuzuweisen. Seine Grenzen findet dieses Recht allerdings dann, wenn dem Arbeitnehmer der neue Arbeitsplatz aufgrund seiner Distanz unzumutbar ist, entschied das Landesarbeitsgericht Hessen. Nach Ansicht der Richter ist die Zuweisung eines mehr als 250 Kilometer entfernten Arbeitsplatzes schlichtweg rechtsmissbräuchlich. Der Arbeitgeber kann sich dabei auch nicht darauf berufen, dass der Arbeitnehmer sich bisher in Elternzeit befand und das Unternehmen zwischenzeitlich seinen Sitz verlegt hat.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.