Verlässt ein Arbeitnehmer nach einem Streit seinen Arbeits-platz mit der Ankündigung, nie mehr für den Betrieb arbei-ten zu wollen, kann das weitreichende Folgen haben. Denn durch eine eindeutige Arbeitsverweigerung entfällt auch im Erkrankungsfall der sonst übliche Anspruch auf Lohnfortzah-lung, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Wer noch vor Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die Arbeit verweigert hat, unterliegt nicht mehr den Regelungen über das Krankengeld.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.