Schon eine kleinere Schwindelei rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers. In einem Fall, über den das Oberlandesgericht Celle entscheiden musste, hatte der Geschäftsführer sich per Ersatzbeleg 205 Euro für die Anschaffung eines Bürosessels erstatten lassen, obwohl der tatsächliche Kaufpreis bei nur 30 Euro gelegen hatte.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.