Rechtsprechung

Datenlöschung rechtfertigt fristlose Kündigung

Die bewusste Löschung von Arbeitgeberdaten zerstört das Vertrauen in die Integrität eines Arbeitnehmers in einem Maße, dass der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt ist.


So die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen im Fall eines angestellten Account-Managers, der sich im Zeitpunkt der Löschung mit seinem Arbeitgeber in Verhandlungen über eine Änderung bzw. Aufhebung seines Arbeitsvertrages befand. Über seinen Account löschte er insgesamt 374 Objekte, weshalb der Arbeitgeber ihm die fristlose_Kündigung erteilte.

Deren Wirksamkeit bestätigte das Gericht und wies begründend auf das zerstörte Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin. Denn die Daten standen unter der Verfügungsmacht des Arbeitgebers, weshalb der Account-Manager nicht zur Löschung berechtigt war, zumal sich aus diesem Handeln auch gravierende interne Probleme ergaben. Vor diesem Hintergrund bedurfte es auch keiner vorherigen Abmahnung.
 
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil LAG HE 7 Sa 1060 10 vom 05.08.2013
Normen: § 626 BGB
[bns]
 

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