Eine Beendigungskündigung kann danach ohne vorhergehende Änderungskündigung nur in Extremfällen ausgesprochen werden und wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis einer drohenden Kündigung unmissverständlich deutlich macht, dass er die geänderten Arbeitsbedingungen unter keinen Umständen akzeptieren wird, mithin ein Änderungsangebot vorbehaltslos und endgültig abgelehnt wird.
Der Vorrang des Ausspruchs einer Änderungskündigung gilt auch dann, wenn die Parteien über die Änderung der Arbeitsbedingungen vorher reden und der Arbeitnehmer die Änderungen ablehnt.