Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages, die den oben genannten Anforderungen nicht genügt, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist unwirksam.
Der existenzsichernde Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers darf nicht ohne weiteres gekürzt werden, mithin muss der Arbeitnehmer im Vorhinein erkennen können, welche Einschränkungen ihm bevorstehen und sich darauf einstellen können.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG Berlin Brandenburg 2 Sa 1230 10 vom 07.10.2010