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Lohnklage

Sie warten auf noch offene Lohn- bzw. Gehaltszahlungen? Ist nun der richtige Zeitpunkt für eine Lohnklage? Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte rund ums Thema Lohnklage. Erfahren Sie außerdem, was es zu beachten gilt und warum es daher sinnvoll ist, sich an einen im Arbeitsrecht bewanderten Rechtsanwalt zu wenden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bottrop bin ich Ihr Ansprechpartner.

Zeitnaher Beratungstermin – Ausschlussfristen beachten!

Sie erhalten einen zeitnahen Beratungstermin, da Ausschlussfristen zu beachten sind. Zu dem Termin bringen Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag, die letzten Lohnabrechnungen sowie die eventuelle Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber mit. Ich prüfe Ihre Ansprüche anhand der Unterlagen und beachte hierbei auch die tarifvertraglichen Regelungen, sofern ein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Anschließend erläutere ich Ihnen sämtliche Ansprüche, wie z. B. Lohn, Zuschläge, Sonderzahlungen, welche Ihnen zustehen.

Wann sollten Sie eine Lohnklage in Betracht ziehen?

Rein rechtlich gesehen können Sie bei jeglichem Rückstand von Arbeitsentgelt eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Eine vorherige An- bzw. Abmahnung ist keine zwingende Voraussetzung, aber vielfach ein sinnvoller erster und weniger harter Schritt. Sie sollten daher immer fallabhängig entscheiden, welche Vorgehensweise angemessen ist.

Geht es dem Betrieb wirtschaftlich gut und Sie warten noch auf eine offene Gehaltszahlung, fahren Sie in der Regel gut damit, wenn Sie den Sachverhalt ansprechen, ohne gleich mit der Klage zu drohen. Anders sieht das Ganze aus, wenn bereits Insolvenzgerüchte die Runde machen und Sie schon auf zwei oder mehr Monatszahlungen warten. Dann sollten Sie vor das Arbeitsgericht ziehen und Lohnklage einreichen.

Wir sprechen über die Möglichkeit einer außergerichtlichen Geltendmachung oder die sofortige Klageeinreichung beim Arbeitsgericht. Mit meiner Hilfe entscheiden Sie sich für den sinnvollsten Weg. Ich übernehme die weitere Korrespondenz mit dem Arbeitgeber oder reiche die Klage ein. Parallel hierzu regele ich die Abwicklung des Rechtsschutzfalles mit der Rechtsschutzversicherung. Erst, wenn Ihre berechtigten Ansprüche erfüllt sind, endet meine Tätigkeit.

Verfallsklauseln und Verjährung von Lohnansprüchen

Besonders wichtig zu wissen ist, dass es in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag Verfallsklauseln geben kann. Hierin kann z. B. geregelt sein, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis verfällt, wenn er nicht innerhalb einer gewissen Frist, welche sehr kurz ist (meist wenige Monate), in Textform oder in Schriftform gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden muss. Ansonsten verfallen diese Ansprüche!

Die gesetzliche Verjährungsfrist (BGB §§ 195 und 199) beträgt drei Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Lassen Sie daher mit offenen, zustehenden Ansprüchen nicht zu lange auf sich warten, ansonsten laufen Sie Gefahr, dass sich Ihr Arbeitgeber auf den Verfall der Ansprüche oder die Verjährung beruft.

Können Sie als Arbeitnehmer die Verzugskostenpauschale verlangen?

§ 288 Abs. 5 BGB sieht die Zahlung einer Verzugskostenpauschale von 40 Euro vor. Es war einige Zeit umstritten, ob Arbeitnehmer sich bei offenen Gehaltszahlungen darauf berufen können. Im September 2018 hat das Bundesarbeitsgericht dann schließlich entschieden, dass Arbeitnehmer diese Pauschale nicht beanspruchen können.

Jetzt Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bottrop kontaktieren

Sie stehen vor dem Problem offener Gehalts- bzw. Lohnzahlungen und wissen nun nicht, wie sie taktisch sinnvoll agieren sollen? Als Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Selbstverständlich kann ich Sie auch in allen Belangen rund ums Arbeitsrecht beraten und vertreten. Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf – telefonisch unter der 0 20 41 - 7 65 87 16, per E-Mail an die info@kanzlei-metzlaff.de oder über mein Kontaktformular. Ich freue mich auf Ihr Erscheinen in meiner Kanzlei in Bottrop.

 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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