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Lohn/Gehalt einfordern

Sie haben Probleme mit ausstehendem Lohn oder Gehalt? Regelmäßig kommt es vor den deutschen Arbeitsgerichten zu arbeitnehmerseitigen Klagen wegen noch nicht gezahltem Arbeitslohn – und das aus gutem Grund. Denn eine der Hauptpflichten des Arbeitgebers (meist auch schon aus dem Arbeitsvertrag heraus) ist, die pünktliche Zahlung des Lohns/Gehalts. Bereits mit dem ersten Tag Verspätung befindet er sich in Zahlungsverzug. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie nun am besten vorgehen sollen, stehe ich Ihnen gerne mit juristischem Rat zur Seite. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Bottrop, bin ich mit praktisch allen arbeitsrechtlichen Problemfällen bestens vertraut.

Zeitnaher Beratungstermin und Planung der Vorgehensweise

Sie erhalten einen zeitnahen Beratungstermin, da Ausschlussfristen zu beachten sind. Zu dem Termin bringen Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag, die letzten Lohnabrechnungen sowie die eventuelle bisherige Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber mit. Ich prüfe Ihre Ansprüche anhand der Unterlagen und beachte hierbei auch die tarifvertraglichen Regelungen, sofern ein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Anschließend erläutere ich Ihnen sämtliche Ansprüche, wie z. B. Lohn, Zuschläge, Sonderzahlungen, welche Ihnen zustehen.

Im ersten Schritt sollten Sie das ausstehende Gehalt über eine entsprechende, schriftliche Mahnung bei Ihrem Arbeitgeber einfordern. Eine gerichtliche Klage kann bei erheblichem Zahlungsverzug und/ oder keiner Reaktion auf Ihre Mahnung in Betracht kommen.

Außergerichtliche Geltendmachung prüfen

Wir sprechen über die Möglichkeit einer außergerichtlichen Geltendmachung. Ich übernehme die weitere Korrespondenz mit dem Arbeitgeber. Parallel hierzu regele ich die Abwicklung des Rechtsschutzfalles mit der Rechtsschutzversicherung. Erst, wenn Ihre berechtigten Ansprüche erfüllt sind, endet meine Tätigkeit.

Arbeit bei Lohnrückstand verweigern?

Für den Fall, dass sich Ihr Arbeitgeber bereits in einem ganz erheblichen Zahlungsverzug befindet, haben Sie das Recht, die Arbeitsleistung vorübergehend einzustellen (das sog. Zurückbehaltungsrecht), bis offene Löhne gezahlt wurden. Mitunter stehen Ihnen sogar zusätzliche Ansprüche wie Verzugszinsen oder Schadenersatz zu. Bevor Sie die Arbeitsleistung aber einfach einstellen, rate ich dazu, dass Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Im Zweifelsfall können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen und gemeinsam klären wir dann, wann Sie welche Schritte am besten angehen.

Offene Lohnzahlung? - Jetzt zum Rechtsanwalt

Wie in allen Rechtsgebieten gibt es auch im Arbeitsrecht tückische Fallstricke. Ob Sie nun also eine Abmahnung aussprechen oder Klage einreichen möchten, wegen offener Lohn- oder Gehaltszahlungen – Sie sollten in jedem Fall Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsanwalt aufnehmen. Nur so ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche effizient und fristgerecht sichergestellt. Rufen Sie mich am gleich an oder schreiben Sie eine E-Mail – ich kümmere mich dann schnellstmöglich um Ihr Anliegen!

 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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