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Klage gegen fristlose Kündigung

Sie haben eine fristlose Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann sollten Sie umgehend handeln, insbesondere wenn die Kündigung haltlos war. Denn fristlos bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet ist. Die fristlose Kündigung ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft. So ist gemäß § 626 Abs. 1 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein „wichtigen Grund“ eine Voraussetzung für die fristlose Kündigung. Da Ihnen in einer solchen Situation sicherlich viele Gedanken gleichzeitig durch den Kopf gehen und Konzentration ggf. schwerfällt, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Bottrop, sind gerade Fälle aus dem Themenbereich Kündigung regelmäßig auf meinem Schreibtisch.

Wann kommt eine fristlose Kündigung in Betracht?

„Wichtige Gründe“, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, gibt es mehrere. Anbei eine beispielhafte Auflistung:

  • Diebstahl von Firmeneigentum
  • Schwere Beleidigung oder sogar Körperverletzung von Mitarbeitern/ Vorgesetzten
  • Arbeitszeitbetrug

Entscheidend ist vor allem, ob der vorliegende Sachverhalt geeignet ist, das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber nachhaltig zu erschüttern. Daher muss unbedingt eine jeweilige Einzelfallprüfung durch einen erfahrenen Anwalt oder besser Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgen.

Kündigungsschutzklage oder Abfindung?

Sie erhalten kurzfristig einen Beratungstermin, da wichtige Fristen laufen. Im Zuge des persönlichen Beratungsgesprächs erfrage ich insbesondere die Kündigungsgründe und ob Sie Ihren Arbeitsplatz zurückerhalten oder eine Abfindung beanspruchen möchten. Hier müssen Sie ganz klar mitteilen, was Ihr persönliches Ziel ist, nur dann kann ich taktisch sinnvoll agieren. Es wäre schlicht Unfug, um den Arbeitsplatz zu kämpfen, wenn Sie ohnehin einen Jobwechsel angedacht haben. Sofern Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, beurteile ich die Erfolgsaussichten, gegen die fristlose Kündigung vorzugehen. Wenn die Klage Erfolg verspricht, reiche ich kurzfristig eine Kündigungsschutzklage für Sie ein.

Korrespondenz mit Arbeitgebern und Arbeitsgerichten

Ich führe die gesamte Korrespondenz mit dem Arbeitsgericht und dem Arbeitgeber sowie – wenn vorhanden – der Rechtsschutzversicherung. Den Gütetermin und eventuelle weitere Gerichtstermine nehme ich für Sie wahr und führe die Verhandlungen für Sie. Ich bespreche auch die Wirtschaftlichkeit einer Klage mit Ihnen, teile Ihnen die voraussichtlichen Kosten mit und spreche mit Ihnen über die Finanzierung, zum Beispiel über eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe. Die erzielten Ergebnisse setze ich für Sie durch.

Fristlos gekündigt? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Bei Erhalt einer fristlosen Kündigung sollten Sie in jedem Fall Ruhe bewahren und mich umgehend kontaktieren. Warten Sie keinesfalls zu lange, denn wenn die Frist für die Klageeinreichung – 3 Wochen ab Zugang der Kündigung! - abgelaufen ist, kann auch der erfahrenste Fachanwalt nichts mehr bewirken. Ich freue mich auf Ihre E-Mail oder Ihre telefonische Kontaktaufnahme.

 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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