Rechtsprechung

Mietminderung wegen Sommerhitze

Mieter können zumindest bei Neubauwohnungen eine Mietminderung durchsetzen, wenn sich die Wohnung im Sommer unerträglich aufheizt.

Noch ist es draußen klirrend kalt. Doch der nächste Sommer kommt bestimmt, und dass nicht nur kaputte Heizungen, sondern auch zuviel Wärme ein Grund für eine Mietminderung sein kann, zeigt das folgende Urteil: Erhitzt sich im Sommer eine Neubauwohnung trotz "Gegenmaßnahmen" auf deutlich mehr als 25 Grad Celsius, kann der Mieter die Miete mindern. Das Amtsgericht Hamburg billigte deshalb eine Mietminderung in Höhe von 20 %, nachdem die Raumtemperatur der Wohnung selbst bei stundenlangem Lüften während der Nacht nicht unter 25 Grad fiel.

In Extremfällen kommt offenbar sogar eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter in Betracht, wie eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Berlin zeigt. Ein Mieter hatte seine Dachgeschosswohnung gekündigt, nachdem im Sommer die Hitze bis auf 46 Grad Celsius angestiegen war und neben dem Wellensittich sämtliche Pflanzen eingegangen sind. Die Verfassungsrichter hoben eine dem Ansinnen entgegenstehende Entscheidung des Landgerichts Berlin auf und verwiesen die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.

 
[mmk]
 

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